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Vermieter können bei Mietrückstand doppelt kündigen


Sind Mieter mit zwei oder mehreren Monatsmieten im Rückstand, kann der Vermieter diese fristlos kündigen. In diesem Fall gilt außerdem, dass der Vermieter eine ordentliche Kündigung mit den gesetzlichen Fristen aussprechen kann.  Sollte der Mieter nach dem Erhalt der Kündigung den Zahlungsrückstand ausgleichen, wird die fristlose Kündigung gegenstandslos aber die ordentliche Kündigung bleibt bestehen.

Auf diesen besonderen Fall und ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 231/17) verweist nun die Bausparkasse Wüstenrot, nachdem es in Berlin zu einem solchen Fall gekommen ist.

Ein Mieter zahlte zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht, worauf ihm der Vermieter die fristlose und eine ordentliche Kündigung aussprach. Sofort nach Erhalt der Kündigung glich der Mieter den Rückstand komplett aus und wehrte sich gegen die Kündigung. Laut dem Urteil wurde zwar die fristlose Kündigung unwirksam, da der Mieter den Rückstand zeitnah nach der Kündigung ausgeglichen hatte. Für diesen Fall konnte jedoch der Vermieter auch ordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, welche je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen drei und neun Monaten liegt.

Der Bundesgerichtshof weist allerdings auch darauf hin, dass jeder Einzelfall im Vorfeld zu prüfen ist um eine rechtliche doppelte Kündigung aussprechen zu dürfen.

(Quelle: Xing News, Bericht vom 25.04.2019 11:31)

 

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