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Unwetterschäden steuerlich geltend machen!


In den meisten Fällen sind Unwetterschäden versichert. Sollte ein Unwetterschaden am Haus oder an der Wohnung nicht von der Versicherung übernommen werden, kann dieser nun unter bestimmten Bedingungen bei der Steuer abgesetzt werden.

Vermieter können Unwetterschäden an Häusern als Werbungskosten geltend machen. Für Mieter gelten Schäden in der Wohnung als außergewöhnliche Belastung. Des Weiteren können auch die Kosten für den Ersatz von durch das Unwetter nutzlos gewordenen Hausrat, Möbeln oder Kleidung abgesetzt werden, berichtet die LVZ (vom 17.08.2017, S.6).

Unser Tipp

Sie sollten die Reparatur unbedingt innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden beginnen. Halten Sie sich nicht an diese Frist, können Sie die Kosten auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

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