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Unsere Meinung: Bundestag beschließt Berufszulassung für Immobilienverwalter -leider ohne Sachkundenachweis
Nun ist es endlich soweit: zwei Jahre nach dem eingereichten Gesetzentwurf hat der Bundestag die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Die Regelung tritt frühestens am 01.05.2018 in Kraft. Unter anderem wird geregelt:
- Immobilienverwalter müssen die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung vorlegen
- Immobilienverwalter brauchen dafür den Nachweis von Zuverlässigkeit, geordneter Vermögensverhältnisse, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Immobilienmakler und Immobilienverwalter haben eine Fortbildungspflicht
Darauf haben wir lange warten müssen. Auch unser Dachverband, der DDIV, hat sich im Namen aller seriösen und professionellen Marktteilnehmer unserer Branche dafür stark gemacht, dass endlich nicht mehr jeder, der ein Telefon, einen PC und ein Auto sein eigen nennt, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Miethäuser verwalten darf. Und das ist richtig und längst überfällig.
Aber uns geht diese Zulassungsregelung nicht weit genug. Der Sachkundenachweis, der nun fehlt, hätte dem Ansehen der Immobilienverwalter und Makler gut getan. Dann nämlich würde mehr und mehr auch deutlich, wie anspruchsvoll und weit gefächert die Kenntnisse eines Fachverwalters oder Fachmaklers sein müssen. Den Anspruch an Bildung dort zu erhöhen, wäre gut für die Fehlervermeidung und das Ansehen unserer Branche gewesen. Vielleicht hätte man auch nachdenken sollen, wie man die „schwarzen Schafe“ unter den Verwaltern und Maklern identifiziert und reglementiert.
Aber das Gesetz ist ein Fortschritt und es motiviert uns, in unserer Arbeit und in der Ausbildung unserer Lehrlinge und Studenten BILDUNG und QUALITÄT weiterhin groß zu schreiben.
Ihre Dr. Brigitta Reise