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BGH senkt Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen


Mieterbund kritisiert erschwerte Prüfung für Mieter

Wie der Deutsche Mieterbund mitteilte, senkt der Bundesgerichtshof die formalen Anforderungen an die jährliche Nebenkostenabrechnung. So müssen beispielsweise die einzelnen Rechenschritte bei der Ermittlung der umlagefähigen Gesamtkosten nicht mehr angegeben oder erläutert werden. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass es damit für den Mieter zukünftig noch schwieriger ist, die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu überprüfen.

These der Karlsruher Richter: Mieter sind an einer übersichtlichen Abrechnung interessiert.

Die Karlsruher Richter argumentierten unter anderem mit der These, dass vor allem Mieter an einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Abrechnung interessiert sind, die nicht mit unnötigen Details versehen ist – für den Deutschen Mieterbund nicht nachvollziehbar! Schließlich wollen Mieter sehr wohl wissen, wie viel und wofür sie ihre Nebenkosten zahlen sollen.

Die Folge: Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt den Mietern jetzt kein anderer Ausweg mehr, als die Abrechnungsunterlagen und Belege beim Vermieter vor Ort einzusehen, was deutlich langwieriger und komplizierter werden dürfte.

Begründung BGH: Die formalen Ansprüche an Abrechnungen dürfen nicht zu hoch sein.

Der BGH begründete seine Rechtsprechung zugunsten der Vermieter mit der Begründung, dass die formellen Anforderung an die Erstellung zur Abrechnung der Nebenkosten nicht zu hoch sein dürfen. So dürfe die Jahresabrechnung nicht überladen sein und der zu leistende Verwaltungsaufwand der Vermieter müsse sich darüber hinaus auch in einem vertretbaren Rahmen halten.

Urteil: BGH VIII ZR 93/15

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

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