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Sonder-AfA von 5% soll Mietwohnungsbau bestärken


Der Bund will mit Hilfe der „Sonder-Absetzung für Abnutzung“ die Investoren anregen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Von der Sonder-AfA profitieren Bauherren, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag stellen.
So können zu den jährlich zwei Prozent der steuerlich abschreibbaren Kosten über 50 Jahren, weitere vier Jahre lang fünf Prozent abgeschrieben werden.

Gefördert werden neben dem Neubau auch Dachaufstockungen, der Dachausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen in neue Mietwohnungen.

Die Sonder-AfA gilt jedoch nicht für Luxuswohnungen, sondern nur für bezahlbaren Wohnraum. Wer mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter ausgibt, geht leer aus. Absetzbar sind maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen finden Sie in den Veröffentlichungen der Bundesregierung.

(Quelle: Haufe Online-Magazin)

 

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