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Kappungsgrenze in Leipzig auf 15 Prozent gesenkt
Wie bereits am 25. 01.2018 berichtet, beschloss Anfang Januar 2018 die sächsische Landesregierung aufgrund eines Antrags der Stadt Leipzig, die Stadt als eine Gemeinde mit angespannten Wohnungsmarkt mit einer Kappungsgrenze bei 15 Prozent auszuweisen.
Nun trat am 18.02.2018 die geänderte Kappungsgrenzenverordnung in Kraft, nachdem sie im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (2/2018 vom 17.02.2018) veröffentlich wurde.
(Quelle: Stadt Leipzig, www.leipzig.de)