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Nachbesserungen an der Mietpreisbremse beschlossen
Ein weiterer Schritt für den Schutz der Mieter vor extremen Mieterhöhungen wurde nun erreicht. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit einer Gesetzesänderung beschlossen, der zufolge ab Januar für Vermieter eine Auskunftspflicht über die Miethöhe des Vormieters gilt. So sollen Mietende einfacher erkennen können, ob ihre Miete zu hoch ist.
Weiterhin wird das sogenannte „Herausmodernisieren“ künftig als Ordnungswidrigkeit angesehen. Vermieter müssen mit Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro bei Verstoß rechnen.
Was bedeutet diese Regelung? Die Miete darf nach einer Modernisierung erst innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter darf sie sogar nur um zwei Euro angehoben werden. Eine weitere Änderung gibt es bei der Umlage der Modernisierungskosten: Nur noch acht Prozent statt der elf Prozent dürfen Vermieter auf die Mieter umlegen, ganz gleich in welcher Region man wohnt.
Mit diesen Nachbesserungen erhofft sich die Regierung zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen.
(Quelle: Xing, vom 30.11.2018, URL: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/1885164?cce=em5e0cbb4d.%3AjntXRWJJ3AfzDMKZvdbFAH&link_position=digest&newsletter_id=39600&toolbar=true&xng_share_origin=email)