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Milieuschutz soll für Leipzig kommen


In vielen Großstädten, wie Berlin, Hamburg oder München gibt es schon einen Milieuschutz für bestimmte Stadtviertel, um Mieter besser zu schützen. In Sachsen fehlte dies bisher. Leipzig will das nun ändern und für vier große Gebiete besondere Voraussetzungen für die Genehmigungen bei Sanierungen und Modernisierungen den Hausbesitzern auferlegen.

„Die Genehmigungen werden nur dann erteilt, wenn der Ausstattungsgrad der Wohnungen nach den Arbeiten nicht höher liegt als der durchschnittlich vorhandene Wohnkomfort in dem Gebiet. Luxussanierungen, die hohe Mieten nach sich ziehen, sollen so verhindert werden.“ laut LVZ. Grundrissveränderungen, große Balkone, Kamin, Fußbodenheizung, Gäste-WC, getrennte Wanne und Dusche, Doppelwaschbecken sowie Videosprechanlage sind hingegen verboten.

Um den Trend, dass angestammte Einwohner aus ihren Vierteln gedrängt werden, entgegen zu wirken, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die seitens der Stadt geprüft wird: Die Kommune soll in den Satzungsgebieten ein Vorkaufsrecht nutzen können.

Das ASW hat in einer ersten Untersuchung der 310 statistischen Bezirke in Leipzig für 30 Bezirke mit Altbauten aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ein dringendes Handeln bzgl. der erhöhten Verdrängungsgefahr ausgemacht (in der Karte rot markiert). Eine mittlere Relevanz der Schutzsatzungen hätten 19 Bezirke (in der Karte gelb markiert).

Die betroffenen Gebiete sind: Waldstraßenviertel, Teile von Zentrum-West, Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg, Stötteritz, Schleußig, Plagwitz, Kleinzschocher, Alt- und Neu-Lindenau, Leutzsch, Gohlis-Süd und Eutritzsch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Gebiete sollen in vier Satzungsgebieten zusammengefügt werden: Zentrum-West bis Zentrum-Nordwest, von Stötteritz über Volkmarsdorf bis Anger-Crottendorf, von Kleinzschocher über Plagwitz/Lindenau bis Leutzsch und Eutritzsch bis Gohlis-Süd.

Sobald der Stadtrat zustimmt, sollen bis Februar 2019 detaillierte Untersuchungen folgen. Unklar ist jedoch, woher die Kommune das Geld für die Vorkaufsrechte nehmen soll. Auch wie man die immer strengeren Gesetzesvorschriften am Bau mit dem Ziel, die Sanierungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken, verbinden soll, ist noch fraglich.

(Quelle: LVZ, Ausgabe 230, Seite 15 vom 02.10.2018)

 

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Ihre Dr. Brigitta Reise

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