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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 – Was erwartet uns?


Für das Jahr 2020/21 plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Gesetzesentwurf zu einer umfassenden Änderung des WEG sowie zur Anpassung des Mietrechts zu beschließen und umzusetzen.

Unser Berufsverband, der VDIV, beteiligt sich intensiv in der dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. So soll sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen so nah wie möglich an den praktischen Erfordernissen der WEG-Verwaltung liegen.

Die letzte WEG-Novelle datiert von 2007. Seitdem haben sich u.a. aufgrund der dynamischen Entwicklung im Digitalisierungsbereich, aber auch bei baulichen Veränderungen und bezüglich des Datenschutzes neue Regelungspotentiale ergeben.

Die beabsichtigten Änderungen sind durchaus bedeutsam und vereinfachen die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Was sieht der Gesetzentwurf u.a. vor:

Sanierung und Modernisierung vereinfachen: es sollen zum Beispiel der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug sowie die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen vereinfacht werden. Mieter müssen bauliche Veränderungen dulden.

Verwalteraufgaben werden erweitert: der Verwalter soll in eigener Verantwortung über „gewöhnliche“ Maßnahmen entscheiden können, die eine vorherige Beschlussfassung der Eigentümer aus objektiver Sicht nicht erfordern. Damit soll die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums effizienter werden.

Eigentümerversammlungen: diese sollen flexibler gestaltet werden. Beispielsweise soll eine online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung möglich werden. Zukünftig soll auch jede Eigentümerversammlung beschlussfähig sein, egal wie viele Eigentümer daran teilnehmen. Die Einladungsfrist soll auf 4 Wochen erhöht werden. Die gesetzliche Pflicht zur Führung eines Beschlussbuches durch den Verwalter fällt weg.

Vertragsstrafen: Wohnungseigentümer dürfen für den Fall einer Pflichtverletzung durch einen der Miteigentümer Vertragsstrafen gegen diesen beschließen.

Beirat: die Regelungen zum Verwaltungsbeirat sollen zukünftig flexibler sein. Die WEG soll über die Anzahl ihrer Beiratsmitglieder selbst entscheiden können. Die Beiräte sollen auch einen gesetzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz erhalten.

 Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht: es ist vorgesehen, dass die für die WEG geltenden Kostenverteilungsschlüssel auch für die Betriebskostenabrechnung gelten, ohne dass dafür eine gesonderte Vereinbarung nötig ist. Weiterhin sollen Mieter verpflichtet werden, Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den einschlägigen Fachinformationen.)

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte für diese Ergebnisse insgesamt fünfmal getagt. Auf der Grundlage des präsentierten Abschlussberichtes wurde ein Gesetzesentwurf für eine neue WEG-Novelle erarbeitet werden, welche die vom 01.7.2007 ablösen soll. Das Ziel ist es die neue Reform bis 2021 abzuschließen.

(Quelle: Haufe Online-Magazin)

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Ihre Dr. Brigitta Reise

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