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Information Grundsteuerreform 2022


Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Berechnung der Grundsteuer liegen teilweise die Einheitswerte von 1964 bzw. in den neuen Bundesländern von 1935 zu Grunde.

Das Grundsteuer Reformgesetz wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festsetzen. Dafür muss eine Neubewertung der Grundstücke erfolgen.

Sie erhalten bis Ende Juni ein Infoschreiben Ihres zuständigen Finanzamtes zur Abgabe der Feststellungserklärung. Weiterhin erfolgte die Veröffentlichung bereits mittels der kommunalen Amtsblätter. Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung betrifft jeden Eigentümer selbst.

Wir als Unternehmen bieten diese beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen nicht an.

Was ändert sich?
• Anders als bisher hängt der Grundsteuerwert vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab.
• Die Fläche des Grundtückes und die Art des Gebäudes spielen ebenfalls eine Rolle.

Welche Fristen kommen auf Sie zu ?
• 01.07.2022 : Beginn der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt über «MeinELSTER»
• 31.10.2022: voraussichtliches Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung
• 01.01.2025: Erhebung der neuen Grundsteuer durch die Gemeinden

Welche Pflichten haben Sie ?
• Sie sind zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Nehmen Sie dazu das Steuerportal «MeinELSTER».
• Sie müssen sich alle Daten aus Ihren Akten zusammensuchen:
o Lage des Grundstücks mit Gemarkung und Flurstück finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug
o Grundstücksfläche finden Sie ebenfalls im Grundbuchauszug
o Bodenrichtwert erhalten Sie in der Bodenrichtwertkarte der Gemeinde online oder per Telefonauskunft
o Wohnfläche steht im Mietvertrag Ihrer Wohnung, in der Heizkostenabrechnung, im Kaufvertrag oder in der Wohnflächenberechnung, die der Teilungserklärung beigefügt ist
o Grundstücksart ist leicht zu definieren – es gibt Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, EFH, ZFH, sonstige bebaute Grundstücke
o Gebäudeart und Baujahr finden Sie in unserem Zensus-Datenblatt auf unserem Kundenportal HOMECASE
o Miethöhe ist nicht die tatsächliche Höhe Ihrer Miete sondern die typische durchschnittliche Nettokaltmiete in der Lage Ihrer Immobilie, z.B. zu finden im Mietspiegel.

In Sachsen finden Sie über das «Grundsteuerportal online» die oben genannten Angaben.

Bitte betrachten Sie diese Ausführungen als unterstützende Information. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bitten Sie, für weiterführende Fragen die Unterstützung z.B. eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Mit uns sind Sie gut informiert!

Ihre Dr. Brigitta Reise

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