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Gute Nachricht! Klingelschilder sind ausgenommen von der DSGVO


In den letzten Wochen gab es Berichte aus Österreich, wo ein Mieter sich über den Namen am Klingelschild beschwerte und darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sah. Die Firma Wiener Wohnen nahm dies als Anlass, um bis Ende 2018 die Namen durch Nummern zu ersetzen. Natürlich verunsicherte diese Meldung auch die deutschen Eigentümer und Verwalter. Auch hierzulande fragte man sich jetzt, wie künftig mit den Namen an den Klingelschildern umzugehen ist.
Doch nun beruhigte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen unterfalle im Regelfall nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO.“ Als Rechtsgrundlage kommt neben der Einwilligung des Mieters auch Artikel 6 Absatz 1 Buchst. F DSGVO (Interessenabwägung) in Betracht. Der Mieter hätte dann in besonderen Fällen gemäß. Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht, so der Haufe Verlag.
Zunächst also Entwarnung, doch neue Fragen tauchen in Umsetzung der DSVGO mit Sicherheit auf.
(Quelle: Haufe Verlag vom 23.10.2018)

 

 

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