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Ferienhäuser werden immer beliebter


Vermieter rechnen mit hohen Renditen

Gute Nachrichten für Ferienhausbesitzer – und die, die es werden wollen! Denn für Urlauber werden Ferienwohnungen immer beliebter. Außerdem soll ein neues Gesetz für Ferienhausanbieter mehr Rechtssicherheit für Vermieter bieten. Wir fassen zusammen, was Ferienhauskäufer jetzt wissen sollten:

Neue Baunutzungsordnung: Ferienobjekte in allgemeinen Wohngebieten erlaubt!

Für den Deutschen Ferienhausverband ist der Gesetzentwurf ein hausgemachter Erfolg. Der Bundesrat entscheidet bereits am 31. März 2017 über eine Änderung der Baunutzungsordnung. Demnach werden Ferienwohnungen nicht gleichgesetzt mit störenden Gewerben und kleinen Beherbergungsbetrieben. Bislang wurde dies jedoch in zahlreichen Gemeinden anders gesehen und viele Ferienhausanbieter fürchteten deshalb um ihre Einnahmequelle. Die neue Baunutzungsordnung sieht jedoch vor, dass sowohl Ferienwohnungen als auch Ferienhäuser in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich erlaubt sind. Abwägen kann die Gemeinde allerdings nach wie vor in reinen Wohngebieten.

Trotz der Rechtsunsicherheit über die Vermietung von Ferienimmobilien, änderte sich der Boom am Ferienhausmarkt nicht – weder beim Verkauf von Ferienimmobilien, noch bei der Vermietung. So macht der Gesetzesentwurf den aufsteigenden Ferienhaus-Markt noch interessanter.

 

Autorin: Dr. Brigitta Reise

 

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