seit 1990

Aktuelle Meldungen Neues aus Leipzig


Einsatz von Billig- Zählern: Leipziger Wasserwerke müssen 13.000 Wasserzähler austauschen


Nachdem die Kritik an den eingesetzten Wasserzählern der Leipziger Wasserwerke immer lauter wurde (die LVZ Online berichtete am 18.07.2016), müssen nun rund 13.000 Wasserzähler ausgetauscht werden. Das Unternehmen setzte Billig-Zähler ein, die nachweislich keine Zulassung besitzen und bundesweit „Rollensprüngen“ in den Zählern aufwiesen, was den Kunden ein Vielfaches an Kosten beschert haben dürfte. Durch den Einsatz dieser Billig-Zähler entstand bereits in einem Mehrfamilienhaus in Paunsdorf ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro, nachdem durch einen Gewindefehler am Zähler so viel Wasser in den Keller floss, das nicht nur die Heizung, sondern auch die Elektroanlage im Nachbarhaus beschädigt wurde.

Eichung eines Zählers genauso wichtig wie die Zulassungsnummer

In der Wasserwirtschaft ist die Eichung genauso wichtig wie die Zulassungsnummer, welche man nach der Zulassung durch eine physikalisch-technische Überwachungsanstalt erhält. Diese stellt sicher, dass die eingesetzten Wasserzähler die festgelegten Qualitätsparameter besitzen und die eigesetzten Werkzeuge die vorgeschriebenen Standzeiten einhalten, damit die hergestellten Zähler-Teile die vorgeschriebene Genauigkeit besitzen.

Im aktuellen Fall verkaufte ein Wasserzähler-Hersteller aus NRW rund 13.000 Zähler an die Leipziger Wasserwerke, die jedoch keine Zulassung besitzen, da das vorgeschriebene Konformitätsverfahren nicht stattfand (die LVZ Online berichtete am 05.09.2016). Aufgedeckt wurde dies vom Eichamt Düsseldorf. Die Wasserzähler waren jedoch schon im gesamten Verbreitungsgebiet eingebaut, nachdem die Leipziger Wasserwerke die fehlende Zulassung der Zähler bemerkte.

Rückruf des Herstellers bereits angekündigt

Der Hersteller der betroffenen Wasserzähler hat bereits eine Rückrufaktion der Geräte angekündigt. Betroffene Kunden sollen nach der Klärung aller Details von den Leipziger Wasserwerken angeschrieben werden und sollen kostenlos ausgebaut werden – im Austausch gegen korrekte Geräte. Der Beginn der Austauschaktion stehe noch nicht fest, wird jedoch nach Schätzung der Leipziger Wasserwerke ca. ein Jahr dauern.

Rechnungen formell nicht zulässig

Rechnungen, die betroffene Kunden von den Leipziger Wasserwerken erhalten, sind formell gesehen unzulässig, da die Zulassung der Geräte fehlt. Laut Angabe der LVZ Online will das Unternehmen trotzdem auf alle Zahlungen bestehen mit dem Verweis auf die Einschätzung der Eichbehörde Dresden. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit der betreffenden Wasserrechnungen sollen an die Eichbehörde Dresden weitergeleitet werden.

Wie betroffene Kunden dazu stehen ist bislang unklar, lässt sich aber erahnen…

 

Autorin: Dr. Brigitta Reise

Aktuelle-Meldungen