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Baukindergeld verhilft zur eigenen Immobilie


Seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Pro Kind und Jahr werden 1.200 Euro den Förderberechtigten über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Dabei gilt es aber bestimmte Kriterien einzuhalten:

So müssen die Kinder bei der Antragsstellung bereits geboren und unter 18 Jahre sein. Der Antragssteller muss Wohneigentum kaufen oder bauen, sowie für die Dauer der Förderung in der Immobilie wohnen. Des Weiteren darf er zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie nicht bereits eine weitere Immobilie besitzen und das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht über der Verdienstobergrenze von 90.000 Euro für ein Kind liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Obergrenze um 15.000 Euro. Ein weiterer Punkt, der eingehalten werden muss, ist, dass der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterschrieben sein muss bzw. in dieser Zeit die Baugenehmigung vorliegt. Auch darf der Kauf- oder Baupreis nicht unter der Fördersumme liegen.

Sind alle diese Kriterien erfüllt, spielt die Art und Größe der Immobilie keine Rolle.
Das Baukindergeld ist somit für Familien und Alleinerziehende eine gute Möglichkeit, sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen zu helfen.

(Quelle: Focus, Seite 65, Ausgabe 9/2019 vom 23.02.2019)

 

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