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Bauherren müssen weniger Stellplätze für Autos vorhalten
Nach mehrfachen kontroversen Diskussionen hat der Leipziger Stadtrat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Diese regelt die Richtzahlen für Kfz-und Fahrradabstellplätze beim Neubau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur.
Für eine bis 50 Quadratmeter große Wohnung soll die künftige Richtzahl in Leipzig 0,5 Stellplätze je Wohnung und ab 50 Quadratmeter Größe 0,7 Stellplätze betragen. Ist ein geplantes Bauprojekt gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, kann zusätzlich noch eine Reduzierung der Stellplatzzahlen um 30% erfolgen.
Den Grund für diese Reduzierung sehen Leipziger Parteien darin, dass viele Leipziger gar kein Auto besitzen, sondern die Wege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erledigen. Ein weiterer Grund für die Änderung der Stellplatzsatzung besteht darin, dass das Model des Carsharing berücksichtigt worden ist und ein Carsharingstellplatz fünf reguläre Stellplätze ersetzt. Allerdings beachtet die beschlossene Stellplatzregelung nach Meinung verschiedener Kritiker die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Stadtgebiete nicht ausreichend. Diese sollten berücksichtigt werden, um eine gerechtere Verteilung zu erreichen.
(Quelle: LVZ)