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Auch in 2023 gibt es vom Gesetzgeber wieder Neuigkeiten für Eigentümer und Verwalter!


Ab 01.01.2023 gibt es wieder zahlreiche Änderungen, die Eigentümer und Verwaltungen zu beachten haben.

Steuerliche Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen

So sind für kleinere Photovoltaikanlage mit einer Maximalleistung bis 30 kW die Einnahmen bereits für den Veranlagerungszeitraum 2022 ertragssteuerfrei. Ab 2023 entfällt auch die Umsatzsteuer für solche Anlagen.

Reform des Gebäudeenergiegesetzes + EnSimiMaV

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beinhaltet u.a. die Pflicht Austausch ungeregelter durch geregelte effizientere Pumpen. Weiterhin müssen neu eingebaute Heizkessel ab 2024 zu 65 % mit erneuerbarer Energie arbeiten. Ihr Verwalter hat sich darauf eingestellt und wird in den Eigentümerversammlungen dazu informieren bzw. entsprechende Beschlussanträge einbringen. Für 2025 wird eine große GEG-Novelle geplant.

Bei Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden mit einer Fläche mit mehr als 1.000 m² Heizfläche muss gemäß EnSimiMaV bis zum 30.09.2023 bei Gaszentralheizungssystemen ein hydraulischer Abgleich erfolgen. Bei Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 15.09.2024 erledigt werden. Diesen Forderungen liegen Bedingungen zugrunde, die in den jeweiligen Verordnungen /Gesetzen nachgelesen werden können.

CO2 Kostenaufteilungsgesetz

Durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz müssen sich die Vermieter ab 2023 beim Heizen mit Öl oder Gas an der CO₂-Abgabe beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt stufenartig und wird in Abhängigkeit des CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr berechnet. Es gilt der Grundsatz: je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter. Verwalter bzw. Vermieter sind ab sofort auch verpflichtet, ihre Mieter über die Aufteilung des CO₂-Preises zu informieren.

Anstieg der Gebäudeversicherungsprämien

Aufgrund der hohen zweistelligen Inflationsrate und des deutlich gestiegenen Baupreisindex für Wohngebäude, steigen ab 2023 auch die Gebäudeversicherungsprämien um ca. 15%. Dazu kommen schadenbedingte Prämienerhöhungen. Rechnen Sie also auch für Ihre Immobilie mit Preisanpassungen.

Gaspreisdeckel

Von März 2023 bis voraussichtlich Ende April 2024 gilt die Preisbremse für Gas und Fernwärme. Für 80% des vorjährigen Gasverbrauchs gilt ein staatlich garantierter Bruttopreis in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme. Eine rückwirkende Entlastung ist für Januar und Februar 2023 vorgesehen. Die ersten neuen Abschlagsrechnungen haben wir bereits erhalten.

 

(Quelle: Der Verwalter-Brief, Haufe, Seite 6-7, vom Februar 2023)

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Ihre Dr. Brigitta Reise

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