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Achtung: Neues BGH Urteil über Wohnungsgröße!


Wenn es zu einem Mieterhöhungsverlangen seitens des Vermieters kommt, zweifeln einige Mieter an der korrekt angegebenen Wohnungsgröße. Will der Mieter dies anfechten, so muss er nun laut dem neuen BGH Urteil vom 31. Mai 2017 selbst Angaben zur Wohnfläche machen. Dafür ist nicht zwingend eine professionelle Vermessung notwendig. (Quelle: VIII. Zivilsenats, Urteil vom 31.5.2017 VIII ZR 181/16)

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