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Reform der Grundsteuer wird teuer für Mieter und Eigentümer


Am Dienstag, den 16.01.2018 berät der Erste Senat in Karlsruhe über die Reform der Grundsteuer. Dabei geht es um zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Grundsteuer und drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes. Die obersten Finanzrichter halten die Steuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig.

Die Verfassungsrichter werden sich dieser Meinung mit Sicherheit annehmen, was jedem Vermieter und auch Mieter betreffen würde. Denn die Grundsteuer kann vom Vermieter vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Wichtigster Grund, der für eine Änderung der Grundsteuer spricht, ist die fehlende Steuergerechtigkeit zwischen Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland wird die Grundsteuer nach den sogenannten Einheitswerten aus dem Jahr 1935 berechnet, im Westen dagegen aus dem Jahr 1964.

Aufgrund dieser Ungerechtigkeit haben sich die Bundesländer Ende 2016 auf eine Reform geeinigt und ein neues Berechnungsmodell beschlossen. Dieses Berechnungsmodell sieht vor, dass die Steuer nicht mehr anhand des Einheitswertes berechnet wird, sondern aufgrund des aktuellen Boden- und Gebäudewerts. Die rund 13 Millionen Euro Grundsteuer sollen so auch künftig in die Kommunen kommen, laut Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU). Jedoch wird es eine Verschiebung der Belastung bei den Eigentümern und Mietern geben. So wird sich die Grundsteuer vor allem in den Städten teilweise drastisch erhöhen. Berechnungen vom Eigentümerverband zeigen zum Beispiel, dass in Einzelfällen die Grundsteuer um mehr als das 50-Fache steigt. Die Belastungen für Eigentümer und Mieter werden sich im Durchschnitt verzehnfachen.

Verständlicherweise regt sich der Widerstand in allen Parteien. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, verlangt sogar, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. Laut Hessens Finanzminister Schäfer ist die Reform jedoch ein wichtiger Schritt zu „einer verfassungsfesten und gerechten Neugestaltung der Grundsteuer“. Die SPD will die Reform bei den Koalitionsgesprächen mit der Union als Thema diskutieren. Laut SPD muss die Grundsteuer als „elementar wichtige Steuer“ bleiben und die starken Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter durch Herabsenken der Hebesätze durch die Kommunen verhindert werden.

Im ersten Verhandlungstag deuteten die Richter bereits Zweifel an, dass die Berechnungsgrundlage mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Bis zu einem Urteil in diesem Verfahren dürften noch Monate vergehen.

 

(Quelle: Focus Magazin, Ausgabe 02/2018 vom 05.01.2018)

 

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