seit 1990

Professionelle WEG-Verwaltung
mit Dr. REISE & PARTNER


Sie sind unzufrieden mit Ihrem WEG-Verwalter? Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, kann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoll sein. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.

Überzeugen Sie sich selbst von unserer innovativen und transparenten Arbeitsweise. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Wir sind gerne für Sie da.


Vertrauen gehört zu einer guten WEG-Verwaltung dazu

Im Zentrum einer umfassenden, seriösen und kompetenten WEG-Verwaltung steht grundsätzlich ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und den Eigentümern. Leider sieht die Realität häufig anders aus. Viele Wohnungseigentümer sind unzufrieden mit der Arbeit ihres Verwalters, die Gründe können durchaus variieren. Lesen Sie hier, wie Sie das Verwaltungsunternehmen wechseln können und was dabei zu beachten ist.


Bestellung einer WEG-Verwaltung ist langfristig bindend

Im Gegensatz zu Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung ist die Abberufung einer WEG-Verwaltung etwas komplizierter. Die Rahmenbedingungen zur Tätigkeit eines WEG-Verwalters sind in den §§ 20, 21, 27, 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) klar definiert. Laut gesetzlicher Bestimmungen ist eine Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Als Basis dieses Vorgangs dient der Bestellungsbeschluss, den die Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung fassen. Zusätzlich zu diesem Vorgang ist der Abschluss eines Verwaltervertrages erforderlich, bei dem es sich im Sinne von § 611 BGB um einen Dienstvertrag handelt.

Diese gemeinschaftliche Entscheidung zur Beauftragung eines Verwalters bindet die Wohnungseigentümergemeinschaft bis zu fünf Jahre. Eine Abberufung kann nur durch den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung erfolgen. Stimmen alle Eigentümer der Abberufung schriftlich zu, ist der Abberufungsbeschluss auch ohne Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung gültig. Soll die  Abberufung vor Ablauf der ordentlichen Bestellungszeit des Verwalters erfolgen , muss z.B. ein wichtiger  Grund vorliegen, durch den  die Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist .

 



Mieterhöhung


Liegt ein Vertragsbruch vor?

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie die Regelungen im Verwaltervertrag entscheidend, ob Sie die WEG-Verwaltung ohne Nennung eines Grundes abberufen können. Meist sind diese Verträge jedoch für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Um den Vertrag zu beenden ist in der Regel ein triftiger Grund für die Abberufung erforderlich – z. B. ein Vertragsbruch.

Für die Unzufriedenheit einzelner oder aller Wohnungseigentümer kann es unterschiedliche Gründe geben. Erfüllt das Unternehmen seine Pflichten ordnungsgemäß, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen. Kommt es jedoch zu einem offensichtlichen Vertragsbruch, liegt durchaus ein triftiger Grund vor. Dies führt dazu, dass das Vertrauensverhältnis stark belastet oder gar zerstört ist. Laut BGH ist den Eigentümern in diesem Fall eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten (siehe Urteil v. 20.01.12, Az. V ZR 55/11)

  • Auskunftsverweigerung (Der WEG-Verwalter verweigert den Wohnungseigentümern ohne sachliche Gründe die Einsicht in Verwaltungs- oder Abrechnungsunterlagen)
  • Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß (siehe § 26 Abs. 4 WEG)
  • Beschlüsse (Es erfolgt keine kontinuierliche Umsetzung der Beschlüsse durch den Verwalter)
  • Eigentümerversammlung (Der Verwalter verweigert pflichtwidrig die Einberufung der Eigentümerversammlung)
  • Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters etc.

Unzufriedenheit mit dem WEG-Verwalter

Wenn Sie mit der bisherigen WEG-Verwaltung Ihrer Immobilien in Leipzig unzufrieden sind, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Die grundsätzlichen Aufgaben eines Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz klar definiert, zudem können im Verwaltervertrag weitere Leistungen vereinbart sein. Auch wenn der Gesetzgeber klare Richtlinien für die Tätigkeit eines Verwalters nennt, gibt es bei der Vorgehensweise der einzelnen Unternehmen meist erhebliche Unterschiede. Zu den wesentlichen Fehlern vieler WEG-Verwalter zählen insbesondere die folgenden Faktoren:

  • keine oder nur geringe Digitalisierung der Dokumente und Abrechnungen
  • fehlender persönlicher Kontakt mit den für die Verwaltung und Buchhaltung beauftragten Mitarbeitern.
  • keine lösungsorientierte und konzeptionelle Arbeitsweise
  • fehlende Transparenz und ungenügende Information

Dank langjähriger Erfahrung, kontinuierlicher Weiterbildung, gut ausgebildeter Mitarbeiter und hoher Arbeitsethik bietet Ihnen unser Unternehmen einen anderen Weg.

Sanierung

Wir bieten Ihnen WEG-Verwaltung mit Mehrwert

Zusätzlich zu den im WEG vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben können Sie von uns besondere Standards in den folgenden Bereichen erwarten:

Kaufmännische Betreuung

  • Direkter Kontakt zu Ihrem persönlichen Objektbetreuer:
    Ein festes Team aus Objektverwalter und Buchhalter kümmert sich um die Betreuung Ihrer Immobilien.
  • Weltweiter Zugang zu Ihren Daten:
    Ein passwortgeschützer Zugang ermöglicht Ihnen online jederzeit Einblicke und Informationen zu allen Haus- und Wohnungsdaten.
  • Übersichtliche Abrechnungen nach neuester Rechtssprechung:
    Der Beirat erhält regelmäßig Informationen zum Stand der Beschlusserfüllung, zudem erstellen wir Abrechnungen mittels der eigens für den Beirat strukturierten Übersichtsteile.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Eigentümerbeirat:
    Zusätzlich zu den Abrechnungen und Informationen zur Beschlusserfüllung erhalten die Eigentümerbeiräte unsere „Beiratsszeitung“ mit aktuellen Informationen und Tipps rund um das Wohnungseigentum.
  • Konsequentes Kostenmanagement:
    Dank unserer preisgünstigem Rahmenverträge sowie der Kostensteuerung durch Kosten-Analysen tragen wir maßgeblich zur Optimierung Ihrer Betriebs­kosten bei.

Bautechnische Betreuung:

Zusammen mit unserem Bauingenieur und unserem Fachmann für Haustechnik sorgen wir dafür, dass Sie jederzeit den Überblick über Kosten und nötige Maßnahmen behalten.

  • Mängelfeststellung und unkomplizierte Sanierungsempfehlung:
    Dank unserer langjährigen Erfahrungen erarbeiten wir bei Bedarf schnelle und pragmatische Lösungen.
  • Wohnungssanierung:
    Unsere Zusammenarbeit mit geprüfte Handwerksfirmen aus Leipzig und der Region ermöglicht eine unkomplizierte Verschönerung Ihrer Immobilie.
  • Erstellung von Instandhaltungsplänen:
    Eine vorausschauende Planung und Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen ist die beste Voraussetzung für die Wertverbesserung.
  • Analyse und Bewertung Haustechnik:
    Sie erhalten eine energetische Analyse und Bewertung des Instandhaltungsbedarfs, insbesondere in den Bereichen Heizung und Wasser. Die Einschätzung im Bereich Abwasser ist oftmals sehr kompliziert. Hier unterstützt Sie unser Sachverständiger für Haustechnik
  • Kosten -und Nutzenanalysen:
    Schildern Sie uns Ihre Ideen – wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erleichtern Ihnen die Entscheidung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und überzeugen Sie sich selbst von unserem Leistungsangebot.