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Premiere: Amtsgericht Lichtenberg fällt erstes Urteil zur Mietpreisbremse


Premiere am Amtsgericht Lichtenberg: Dort fällte das Gericht am 28.08.2016 erstmals ein Urteil zur Mietpreisbreme – zum Nachteil des Vermieters.

Nachdem die Parteien des Rechtsstreites am 16.10.2015 einen Mietvertrag für eine 73,95 m2 große Wohnung in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen hatten, betrug die Miete 562,02 Euro. Dies entspricht einer Kaltmiete von 7,60 pro m2. Laut Mietpreisbremse war die Miete jedoch um monatlich 32,47 Euro zu hoch, was die Mieter erfolglos gegenüber der Vermieterin beanstandeten. Daraufhin erhoben die Mieter Klage und forderten die überhöhten Zahlungen in Höhe von 227,20 Euro für den Zeitraum von November 2015 bis Mai 2016 zurück.

Urteil: Der Vermieter muss vollumfänglich zurück zahlen!

Das Amtsgericht Lichtenberg gab dem Mieter Recht, denn laut der Mietenoberbegrenzungsverordnung ist die Stadt Berlin bereits ein angespannter Wohnungsmarkt und unterliegt deshalb den Regelungen der Mietpreisbremse. Für die betreffende Wohnung lag der zulässiger Preis laut Amtsgericht bei 6,51 Euro pro m2. Der Vermieter wurde deshalb zur Nachzahlung der Differenz für den betreffenden Zeitraum verurteilt.

Miete darf ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10% übersteigen

Konkret lag im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen § 556d Abs. 1 BGB vor, wonach die Miete der streitgegenständlichen Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% übersteig. Zulässig sei eine Höchstmiete von 7,161 Euro pro m2 (6,51 Euro + 10%). Im vorliegenden Fall wäre das eine Höchstmiete von 529,55 Euro. Die Vermieterin muss deshalb die Differenz von 32,47 Euro pro Monat vollumfänglich zurückzahlen.

 

Autorin: Dr. Brigitta Reise

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