Verwalter und Eigentümer – Rechte und Pflichten

WEG-Verwaltung – gesetzliche Anforderungen & wichtige Aufgaben nach Wohnungseigentumsrecht

Welche Aufgaben übernimmt der Verwaltungsbeirat?

WEG-Verwalter – Aufgaben im Überblick

Aufgaben und Befugnisse laut § 27 WEG:

  • Umsetzen der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • WEG-Verwaltung stellt die Einhaltung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft sicher. Die Eigentümergemeinschaft legt jedoch die Hausordnung sowie mögliche Änderungen durch Beschluss selbst fest.
  • Durchführung von Maßnahmen für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder wie Tilgungsbeiträge und Hypothekenzinsen, Lasten- und Kostenbeiträge etc.
  • Entgegennahme von Zustellungen und Willenserklärungen, sofern diese an alle Wohnungseigentümer von einzelnen Wohneigentumsanlagen gerichtet sind
  • Maßnahmen ergreifen zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung eines anderweitigen Rechtsnachteils
  • Abgabe von Erklärungen zu Maßnahmen, die zur Herstellung von Energieversorgungsanschlüssen, Fernsprechteilnehmereinrichtungen oder Rundfunkempfangsanlagen erforderlich sind

Wirtschaftsplan und Rechnungslegung laut § 28 WEG:

Für jedes Kalenderjahr muss der WEG-Verwalter einen Wirtschaftsplan aufstellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

  • voraussichtliche Einnahmen sowie Ausgaben zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Aufstellung zu den Anteilen der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Lasten- und Kostentragung
  • Beiträge der einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrücklage

Der Verwalter überwacht die monatlich von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgelder und erstellt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung (Was ist Hausgeld? Dabei handelt es sich um Vorschusszahlungen der Wohnungseigentümer zu Verwaltungskosten sowie Nebenkosten wie Strom und Müllabfuhr).

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