Der Bund will mit Hilfe der „Sonder-Absetzung für Abnutzung“ die Investoren anregen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Von der Sonder-AfA profitieren Bauherren, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag stellen. So können zu den jährlich zwei Prozent der steuerlich abschreibbaren Kosten über 50 Jahren, weitere vier Jahre lang fünf Prozent abgeschrieben werden. Gefördert werden neben dem Neubau auch Dachaufstockungen, der Dachausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen in neue Mietwohnungen. Die Sonder-AfA gilt jedoch nicht für Luxuswohnungen, sondern nur für bezahlbaren Wohnraum. Wer mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter ausgibt, geht leer aus. Absetzbar sind maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen finden Sie in den Veröffentlichungen der Bundesregierung. (Quelle: Haufe Online-Magazin) Mit uns sind Sie gut informiert! Ihre Dr. Brigitta Reise
Das Jahr 2019 steht bei uns ganz im Zeichen der Digitalisierung. Seit dem 14.01.2019 arbeiten wir nun mit der DOMUS NAVI, einem speziell auf Verwaltungsfirmen abgestimmten Büroorganisationssoftware. So soll eine effektivere und zeitgemäßere Bearbeitung der Arbeitsabläufe gewährleistet werden. Zusätzlich werden wir in Kürze unseren Eigentümern HOMECASE und unseren Handwerkern SERVICECASE als neue Internetportale mit neuen besseren Diensten zur Verfügung stellen. So können wir besser informieren und mit unseren Eigentümern und den Handwerkern und Dienstleistern unkomplizierter und schneller kommunizieren. Die Prozessoptimierung in unseren Arbeitsabläufen ist wichtig, denn wir verzeichnen erfreulicherweise wachsende Verwaltungsbestände. Seit Anfang des Jahres verwalten wir mehr als 350 neue Verwaltungseinheiten, darunter einige WEGs und ein neues Immobilien-Portfolio eines namhaften Investors. Wir freuen uns über diese neue Aufgabe und sind dabei, die Einarbeitung dieses Bestandes zügig und professionell zu erledigen. Mit uns sind Sie gut informiert! Ihre Dr. Brigitta Reise
Jedes Jahr bringt neue Herausforderungen – dies wird auch 2019 nicht anders sein. Doch bevor wir das Neue bewältigen, sollte Zeit für Besinnlichkeit sein. Für das in uns gesetzte Vertrauen möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien auf diesem Wege fröhliche Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Herzliche Weihnachtsgrüße Ihre Dr. Brigitta Reise Dr. REISE & PARTNER GmbH
In vielen Großstädten, wie Berlin, Hamburg oder München gibt es schon einen Milieuschutz für bestimmte Stadtviertel, um Mieter besser zu schützen. In Sachsen fehlte dies bisher. Leipzig will das nun ändern und für vier große Gebiete besondere Voraussetzungen für die Genehmigungen bei Sanierungen und Modernisierungen den Hausbesitzern auferlegen. „Die Genehmigungen werden nur dann erteilt, wenn der Ausstattungsgrad der Wohnungen nach den Arbeiten nicht höher liegt als der durchschnittlich vorhandene Wohnkomfort in dem Gebiet. Luxussanierungen, die hohe Mieten nach sich ziehen, sollen so verhindert werden.“ laut LVZ. Grundrissveränderungen, große Balkone, Kamin, Fußbodenheizung, Gäste-WC, getrennte Wanne und Dusche, Doppelwaschbecken sowie Videosprechanlage sind hingegen verboten. Um den Trend, dass angestammte Einwohner aus ihren Vierteln gedrängt werden, entgegen zu wirken, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die seitens der Stadt geprüft wird: Die Kommune soll in den Satzungsgebieten ein Vorkaufsrecht nutzen können. Das ASW hat in einer ersten Untersuchung der 310 statistischen Bezirke in Leipzig für 30 Bezirke mit Altbauten aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ein dringendes Handeln bzgl. der erhöhten Verdrängungsgefahr ausgemacht (in der Karte rot markiert). Eine mittlere Relevanz der Schutzsatzungen hätten 19 Bezirke (in der Karte gelb markiert). Die betroffenen Gebiete sind: Waldstraßenviertel, Teile von Zentrum-West, Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf,…
Ein weiterer Schritt für den Schutz der Mieter vor extremen Mieterhöhungen wurde nun erreicht. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit einer Gesetzesänderung beschlossen, der zufolge ab Januar für Vermieter eine Auskunftspflicht über die Miethöhe des Vormieters gilt. So sollen Mietende einfacher erkennen können, ob ihre Miete zu hoch ist. Weiterhin wird das sogenannte „Herausmodernisieren“ künftig als Ordnungswidrigkeit angesehen. Vermieter müssen mit Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro bei Verstoß rechnen. Was bedeutet diese Regelung? Die Miete darf nach einer Modernisierung erst innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter darf sie sogar nur um zwei Euro angehoben werden. Eine weitere Änderung gibt es bei der Umlage der Modernisierungskosten: Nur noch acht Prozent statt der elf Prozent dürfen Vermieter auf die Mieter umlegen, ganz gleich in welcher Region man wohnt. Mit diesen Nachbesserungen erhofft sich die Regierung zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen. (Quelle: Xing, vom 30.11.2018, URL: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/1885164?cce=em5e0cbb4d.%3AjntXRWJJ3AfzDMKZvdbFAH&link_position=digest&newsletter_id=39600&toolbar=true&xng_share_origin=email) Mit uns sind Sie gut informiert! Ihre Dr. Brigitta Reise