Achtung Vermieter: Einheitliche EU-Regelung zur Kurzzeitvermietung kommt bald!

Die ab 20. Mai 2026 verbindliche EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung (in Deutschland durch das KVDG umgesetzt) regelt den Datenaustausch zwischen Plattformen (wie Airbnb) und Kommunen über die Bundesnetzagentur. Ziel ist Transparenz bei privaten Vermietungen, effektiver Wohnraumschutz und die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten.

 

Kernpunkte der Neuregelung:

  • Zentrale Anlaufstelle: Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen digitalen Zugangsstelle, die Daten von Plattformen empfängt und an Kommunen weiterleitet.
  • Registrierungspflicht: Vermieter müssen sich über ein einheitliches Verfahren registrieren, um eine Nummer zu erhalten, die auf Plattformen anzugeben ist.
  • Datenaustausch: Plattformen müssen monatlich Daten (Anzahl der Gäste, Nächte, genaue Adresse) an die Behörden übermitteln.
  • Diskriminierungsverbote: Die Bundesnetzagentur wird zuständig für die Durchsetzung von Regeln gegen Diskriminierung (z.B. aufgrund von Herkunft oder Wohnort) auf Plattformen.
  • Zielsetzung: Effektive Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.

 

Die Regelung schafft einen einheitlichen Standard zur Regulierung des wachsenden Kurzzeitvermietungsmarktes. Weitere Einzelheiten zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz sind der Bundestagsdrucksache 21/3484 zu entnehmen.

Für Vermieter von Kurzzeitunterkünften ändert sich deswegen im Wesentlichen nichts. Vorteile ergeben sich für den Vermieter ggf. dadurch, dass in der EU-Verordnung vorgesehen ist, Registrierungsverfahren digital und (möglichst) kostenlos anzubieten. Für Verwalter könnten sich im Zuge des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden möglicherweise mittelbare Vorteile durch die bessere Nachweisbarkeit von unerlaubten Nutzungen ergeben.

Mit uns sind Sie gut informiert!

Ihre Dr. Brigitta Reise

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